Ein
Krisenstab ist ein Grundelement einer Organisation zum Notfall- oder Katastrophenschutz. Der Krisenstab selbst übernimmt keine Führung sondern funktioniert nur unter einem führungserfahrenen und alleinverantwortlichen Leiter. Aufgabe des Stabes ist es, den Leiter bei der Beurteilung der Lage zu beraten, Entscheidungen vorzubereiten und die Ausführung zu koordinieren und zu überwachen. Im
Notfall muss der Krisenstab entsprechend der Gefahr zusammengestellt werden, Kontakt zu Behörden (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben), Polizei Feuerwehr und DRK unterhalten, über Hilfsmittel und Arbeitsunterlagen verfügen und die Öffentlichkeit informieren.
Bei größeren Einsätzen sind zusätzliche Funktionen extra besetzt. Dazu wird der Stab mit den möglichen Stabsfunktionen S1 - S6 gebildet.
Den Aufbau einer DRK-Leitungsgruppe regelt die DRK-DV 100. Die Aufgaben der Einsatzleiterin oder des Einsatzleiters lassen sich in die Sachgebiete gliedern:
- Sachgebiet 1 / S1 Personal / Innerer Dienst
- Sachgebiet 2 / S2 Lage
- Sachgebiet 3 / S3 Einsatz
- Sachgebiet 4 / S4 Versorgung
- Sachgebiet 5 / S5 Presse- und Medienarbeit
- Sachgebiet 6 / S6 Information und Kommunikation
- Sachgebiet 7 / S7 PSNV - Psychosoziale Notfallversorgung (nicht in jedem Bundesland)
Diese können ggf. zusammengefasst werden:
- S4 mit S1
- S2 mit S3
- S5 zu S2
- S6 zu S3