Als
Vitalfunktionen (lateinisch vita [weiblich] - das Leben und functio [weiblich] - die Funktion) werden in der Medizin die lebenswichtigen Vorgänge
bezeichnet.
Die Kontrolle der Vitalfunktionen ist wesentlicher Bestandteil des diagnostischen Blocks im Rahmen der Sofortmaßnahmen.
Eine Störung der
Vitalfunktionen führt zu einer Minderversorgung des Gehirns mit Sauerstoff, wodurch die Gefahr eines Hirntodes besteht. Alle Maßnahmen im Rahmen der Ersten Hilfe bei einem Notfall zielen dabei auf die Sicherstellung der
Vitalfunktionen bzw. bei der
Herz-Lungen-Wiederbelebung auf deren künstlichen Ersatz. Neben den
Sofortmaßnahmen ist auch das schnelle Herbeirufen (
Notruf) des Rettungsdienstes einschließlich des Notarztes entscheidend.
Als quasi "umgekehrte" Diagnostik ist das Beurteilen so genannter sicherer Todeszeichen bei der Leichenschau zu sehen, welche, wenn mehrfach vorhanden, unmöglich zusammen mit Vital- oder Lebenszeichen auftreten können.
Vitalzeichen waren historisch v. a. bei Unklarheit darüber, ob ein meist länger Schwerkranker nun tatsächlich verstorben war, eine wichtige diagnostische Hilfe. Dies waren insbesondere folgende Symptome:
- ein beschlagender Spiegel vor Mund und Nase (feuchte Atemluft)
- Bewegung von Seifenschaum auf Lippen oder Nasenlöchern (Atemzugbewegungen)
- bis eine halbe Stunde nach intravenöser Injektion einer Fluorescein-Lösung bei Quarzlicht charakteristisch leuchtende Augenbindehaut oder Schleimhaut (noch leidlich funktionierender Blutkreislauf)
- bei Verletzung von Stauungsvenen oder eines abgeschnürten Fingers eintretende Blutung (Blutkreislauf)
- bei der Augenspiegelung weiter sichtbare Arterien der Netzhaut (anhaltende Durchblutung aufgrund des Blutkreislaufs)
- weiterhin bestehende Reflexe (v. a. Hornhaut- und Pupillenreflex)
- die Nicht-Angleichung der Körper- an die Umgebungstemperatur (Stoffwechsel, Kreislauf)
- bei stärkerer Reizung der Haut Blasenbildung oder Rötung (Stoffwechsel, Nerventätigkeit)
- Ausschläge auf dem Elektrokardiogramm oder Elektroenzephalogramm (weiter bestehende Herzerregung bzw. Hirnaktivität)
Heutzutage ist
Rettungspersonal verpflichtet, keine Zeit mit der Prüfung eventueller positiver Lebenszeichen zu verlieren und bis zum Auftreten der sicheren Todeszeichen davon auszugehen, dass die Person noch lebt, und entsprechende Reanimationsversuche zu unternehmen.