Hamburg (dpa) - Nach einem Arbeitsunfall müssen Patienten beim Arztbesuch keine Praxisgebühr zahlen. Für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund einen Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit fallen für Versicherte keinerlei Eigenbeteiligungen an. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin. Die ensprechenden Träger übernähmen die Kosten für die gesamte Behandlung und somit auch für Medikamente und Rehabilitation. Versicherte, die bei einer Behandlung nach einem Arbeitsunfall dennoch Zuzahlungen geleistet haben, sollten laut VBG mit dem behandelnden Arzt klären, ob ein Versehen vorliegt. Möglicherweise sei die Zuzahlung auch zu Recht für eine zusätzliche Behandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt.

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